Der Hochzeitbaum

Wenn auch Sie einen Baum in unserem Hochzeitsbaumwald pflanzen möchten, wenden Sie sich einfach direkt telefonisch an Herrn Marian Przybilla:

Tel. (03303) 50 98 44 oder E-Mail an hochzeit [+ät+] naturschutzturm [+punkt+] de .

Liste der Bäume

Hier finden Sie eine kleine Statistik zum Hochzeitswald am Turm und die Liste der Bäume.

Die Geschichte des Hochzeitsbaumes

Pflanzung eines Hochzeitsbaums am Naturschutzturm der Deutschen Waldjugend Auch Verordnungen, die die Bewahrung der Natur, die Erhaltung des Waldes, den Schutz von Tieren und Pflanzen zum Inhalt hatten, wurden an Krügen, Stadttoren, Gerichten und Rathäusern "affigieret und angeschlagen". Sie betrafen zum Beispiel die Schonung der Biber an der Elbe oder bei Potsdam und Oranienburg, der Fasanen und Trappen, Schwäne, Kraniche und Singvögel, besonders der Lerchen und Nachtigallen, die in Kochbüchern noch immer als Delikatessen gepriesen wurden.

Zu besserer Land­pflege sollten in den Dörfern statt der üblichen Holz­zäune Hecken aus Schwarz­dorn und ähnlichen Strauch­arten angelegt, um Äcker und Gärten Weiden und Dorn­hecken gepflanzt und Obst­bäume gesetzt werden.

Solche Anordnungen besaßen übrigens schon eine gewisse Tradition. Beeindruckt von dem blühenden Obst- und Garten­bau in den Nieder­landen und unzufrieden über dessen Ver­nach­lässigung in der Kurmark, hatte der große Kurfürst sogar Zwang angewandt, um Ähnliches zu erreichen.

Ein Patent vom 5. März 1686 ver­pflichtete alle Grund­besitzer, wo es möglich war, Plätze für das Pflanzen von Obst­bäumen einzuhegen und Eichen­kamps für die Schweine­mast anzulegen. Den Pfarrern in den Domänen­ämtern wurde auf­erlegt, künftig kein Braut­paar mehr zu trauen, wenn der Bräutigam nicht wenigstens sechs junge Obstbäume ge­pfropft und sechs junge Eich­bäume gepflanzt habe.

In der Praxis stieß das Pflanzedikt jedoch auf mancherlei Schwierig­keiten, so dass statt der vorgeschriebenen Leistungen bald Geld genommen wurde. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts hörte das Pflanzen von Bräutigams­bäumen allmählich auf. Schließlich hob Friedrich Wilhelm I. dieses Gesetz 1721 wieder auf. Durch ein Edikt vom 19. Mai 1729 befahl er hingegen das Pflanzen von Obst­bäumen, Weiden, Linden, Espen und Ulmen im ganzen Land zu fördern.

Quelle: Heinz Kathe, Preußen zwischen Mars und Musen, eine Kultur­geschichte von 1100 bis 1920;
Koehler & Amelang, München, Berlin, 1. Auflage 1993; ISBN 3-733-80177-6

© Foto: Kerstin Sommer - mit freundlicher Genehmigung

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